Ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2018
wünschen wir allen Erzieherinnen und Erziehern, Kinderpflegerinnen, Eltern, Kindern und Jugendlichen! Außerdem allen Trägervertretern, Sachbearbeiterinnen und allen, die mit uns gemeinsam für die Kinder und Jugendlichen anpacken.
Ein herzliches Dankeschön!
An dieser Stelle möchten wir uns bei Euch allen bedanken für alles Wohlwollen, die gute Kooperation und das Engagement, das uns und unserer Arbeit immer wieder entgegengebracht wird. Außerdem ein herzliches Dankeschön an Euch alle ganz besonders für das in uns gesetzte Vertrauen! Es macht viel Spaß mit Euch allen zusammen zu arbeiten. Die gute Zusammenarbeit merken auch die Kinder, was uns natürlich besonders freut.
Umstellung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Dies alles spornt uns sehr an, uns stetig weiterzuentwickeln sowie die Qualität unserer Arbeit laufend zu verbessern. Zudem versuchen, stets auf dem Laufenden zu sein und Euch entsprechend informieren zu können. Mit Euch gemeinsam wollen wir die großen gesetzlichen Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz, die in den nächsten vier Jahren stufenweise auf uns zukommen werden, meistern. Regelungen, die ab einem vorgegebenen Termin gültig sind, versuchen wir zum Teil schon vorher umzusetzen. Dadurch wollen wir für uns und Euch als unsere Kooperationspartner einen weniger stressigen Übergang schaffen. Zum vorgeschriebenen Starttermin sind wir dann alle nicht nur mit den Neuerungen vertraut, sondern können diese sicher anwenden, beispielsweise Förderpläne mit Zielen nach der ICF-CY codiert. Nicht ändern werden wir die gewohnte Qualität sowie den ganzheitlichen und ressourcenorientierten Ansatz unserer Arbeit.
Neue Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Ab 01.01.2018 gibt es neu die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Es entstehen deutschlandweit neue Beratungsstellen, die behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen über Möglichkeiten, Leistungen oder auch Zuständigkeit der Leistungsträger beraten. Näheres findet sich auf der neuen Homepage der Teilhabeberatung.
Einführung des neuen Teilhabeverfahrens
Das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen wird stark vereinfacht. Ein einziger Reha-Antrag reicht demnach aus, um ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang zu setzen. Das heißt, es wird zwar weiterhin unterschiedliche Leistungsträger (Sozialamt, Jugendamt, Krankenkassen, etc.) geben, aber die Ämter sind gesetzlich zur Kooperation verpflichtet. Sie müssen sich über die Zuständigkeitsgrenzen hinaus vernetzen. Ein Antrag an der falschen Stelle sollte dann künftig kein Problem mehr darstellen. Werden außerdem mehrere Leistungen beantragt oder sind mehrere Leistungsträger zuständig, müssen die Träger ein gemeinsames Verfahren der Bedarfsfeststellung durchführen. Hierbei werden mit Zustimmung oder auf Wunsch der Leistungsberechtigten Fallkonferenzen stattfinden, die den individuellen Unterstützungsbedarf des behinderten Menschen beraten. Dabei ist der Antragsteller teilnahmeberechtigt und darf den Leistungserbringer ebenfalls zur Teilnahme einladen. Eine Zusammenfassung weiterer Neuerungen findet sich in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.12.2017.
Datenschutzänderungen
Am 25. Mai 2018 tritt eine neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft, so dass wir uns trotz unserem bisherigen verantwortungsvollem Umgang mit personenbezogenen Daten nochmal neu mit der Thematik auseinandersetzen werden. Durch unsere Berufe gehören wir Projekt Aufwind-Mitarbeiter*innen alle zu den beruflichen Geheimnisträgern und unterstehen dadurch besonders strengen Datenschutzregelungen, die wir sehr ernst nehmen. Auch Erzieherinnen gehören zu den Geheimnisträger und tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und deren personenbezogenen Daten.
Inhaltlich neue gesellschaftliche Herausforderungen
Qualifizierung für AD(H)S – Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit oder ohne Hyperaktivität
Inhaltlich stellen wir uns den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen durch beständige Fort- und Weiterbildung. Immer mehr Kinder und Jugendliche werden beispielsweise mit AD(H)S sowie mit Autismusspektrum-Störung diagnostiziert. Eine intensive Auseinandersetzung mit AD(H)S begannen wir 2014 in einer praxisinternen, mehrtägigen Fortbildung bei Dr. Miriam Stiehler. Anschließend arbeiteten wir intensiv damit und setzten die gewonnen Erkenntnisse in unsere Praxis um. Grundlage von Frau Dr. Stiehlers Ansatz sind die Schriften von Paul Moor, einem der bedeutenden Heilpädagogen des letzten Jahrhunderts. Mit dessen Theorien arbeiteten wir bereits vor der Fortbildung. In der erneuten Auseinandersetzen damit floss seine Lehre des Inneren Haltes in unser Praxiskonzept ein und bildet mittlerweile unser gemeinsames heilpädagogisches Fundament.
Qualifizierung für Autismusspektrum-Störung
Im letzten Jahr starteten wir außerdem mit Zusatzqualifizierungen im DIRFloortime-Playansatz, einer beziehungsorientierten Autismusintervention, bei Sibylle Janert und bei André Zirnsak. Darüber hatten wir bereits mehrfach berichtet. Im kommenden Jahr 2018 werden wir weitere diverse Fort- und Weiterbildungen dazu abschließen. Damit erreichen wir eine handfeste Qualifizierung und Spezialisierung für dieses immer häufiger auftretende spezielle Behinderungsbild der Autismusspekturm-Störung.
Gesine Herzog