Information, was bei uns während des Lockdowns noch möglich ist und was nicht
Seit Mittwoch, den 16.12.2020 gilt deutschlandweit ein harter Lockdown, der auch auf uns und unsere Arbeit Auswirkungen hat. Im Vergleich zum ersten Lockdown haben wir diesmal kein generelles Berufsausübungsverbot. Die Heilpädagogische Praxis, die Interdisziplinäre Frühförderung und der Dienst der Individualbegleitungen sind nicht geschlossen worden. Diese frühen Hilfen sind ärztlich verordnet und für die seelische bzw. körperliche Gesundheit der Kinder wichtig. Sie sind daher systemrelevant. Auch die Heilpädagogik mit Pferd für Kinder mit Bewilligungsbescheid durch Bezirk, Jugendamt oder Förderverein darf weiterhin stattfinden.
Fachdienst für Integration in Kitas im Lockdown
Grundsätzlich können wir unter Auflagen noch mit Kindern und Eltern arbeiten. In die Notbetreuung der Kitas dürfen alle Kinder gehen, die einen Bescheid vom Bezirk Oberbayern haben. Die Verordnung dazu findet ihr hier. Folglich betrifft das alle Kinder, die durch uns Frühförderung oder isolierte heilpädagogische Maßnahmen bekommen oder im Kindergarten einen Integrationsplatz belegen. Ob wir dann tatsächlich auch in der Notbetreuung willkommen sind, entscheidet jeder Träger bzw. jede Leitung wieder individuell.
Heilpädagogische Maßnahmen und Frühförderung im Lockdown
Sowohl in der Praxis als auch in der Frühförderung geht unsere Arbeit erst mal weiter. Allerdings finden nur Einzel- und keine Gruppenförderungen mehr statt. Grundsätzlich sind wir angehalten, wo es möglich ist, die Leistungen online, telefonisch oder über Email zu erbringen. Letztere Variante ist datenschutzrechtlich schwierig, da Mails nicht 100% zuverlässig nur von Sender und Empfänger gelesen werden können. Mit Kindern im Vorschulalter oder Kindern, die zur Heilpädagogik mit Pferd kommen, funktioniert die digitale Form kaum oder überhaupt nicht. Daher haben wir ein individuelles Hygiene-Konzept für unsere Praxis und Frühförderstelle entworfen. Dieses baut auf dem Rahmenhygieneplan des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit auf.
Hygiene-Konzept
Zusammengefasst besteht das Konzept aus der Formel: Abstand halten, Masken tragen und Händewaschen. Wir halten die Husten- und Niesetikette ein und lüften unsere Räumlichkeiten häufig. Spielmaterialien und Gegenstände werden vor und nach den Stunden mit den Kindern desinfiziert. Außerdem bitten wir alle Eltern möglichst ohne Geschwisterkinder zu kommen. Bezüglich möglicher Krankheitssymptome gilt folgendes:
- Kranke Kinder und kranke Eltern/Begleitpersonen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Schnupfen, Gliederschmerzen, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall können keine Praxis- oder Frühförderleistungen erhalten. Die Wiederaufnahme der Förderung nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Corona oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über die Durchführung eines Tests wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
- Es dürfen keine Kinder und Eltern/Begleitpersonen teilnehmen, die Corona mit oder ohne Symptomatik haben oder sich in Quarantäne befinden.
- Kinder und Eltern/Begleitpersonen können bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) Frühförderleistungen ohne negatives Corona-Testergebnis oder ärztliches Attest weiterhin erhalten.
- Bitte bringt zu allen Terminen bei uns einen Mund-Nasen-Schutz mit! Vielen Dank!
Sonst bleibt mir noch, Euch allen ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr 2021 zu wünschen!
Über Weihnachten und Neujahr haben wir Betriebsferien und sind ab dem 07.01.2021 wieder für Euch da!
Gesine Herzog